Anmeldung und Ablauf

Behandlungsablauf

Ich würde mich freuen, wenn Sie ein Erstgespräch vereinbaren.
Dieses findet gemeinsam mit Ihrem Kind statt. Zur Vereinbarung eines Erstgespräches gibt es folgende Möglichkeiten:
Als privat Versicherter oder Selbstzahler können Sie einen freien Termin direkt über den Doctolib-Kalender buchen oder sich telefonisch bei mir melden (siehe telefonische Sprechzeiten).
Gesetzlich Versicherte Patienten können mich gerne während meiner telefonischen Sprechzeiten anrufen.

Erstgespräch

Im Erstgespräch haben Sie und Ihr Kind die Möglichkeit, mir die Situation zu
schildern und ggf. offene Fragen zu klären. Im ersten Termin (psychotherapeutische
Sprechstunde) erfolgt ebenfalls eine Abklärung der Symptomatik und die Klärung
eines Therapiebedarfs.
Falls ich der Meinung bin, dass eine psychische Erkrankung vorliegen könnte,
werden ggf. weitere Termine (probatorische Sitzungen) vereinbart oder weitere
Schritte besprochen.
Zum Erstgespräch benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte. Gerne dürfen
Sie Vorbefunde zum Erstgespräch mitbringen.

Probatorische Sitzungen

Die probatorischen Sitzungen sind weitere 2–4 Sitzungen, die nach dem
Erstgespräch erfolgen.
Diese Stunden dienen der „Probezeit“, und Sie als Eltern und auch Ihr Kind können
hier entscheiden, ob Sie sich mit mir als Therapeutin wohlfühlen und sich eine
weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Am Ende der probatorischen Sitzungen wird ein Antrag an die Krankenkasse zur
Kostenübernahme gestellt.
Die Länge einer Therapie richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Eine Kurzzeittherapie wird in 2 Blöcken mit jeweils 12 Sitzungen, also insgesamt
24 Stunden, unterteilt.
Eine Langzeittherapie umfasst bis zu 60 Stunden.

Ein Termin dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Eltern oder andere Bezugspersonen werden ebenfalls je nach individueller
Situation in die Therapie miteinbezogen.
Die verwendeten Methoden in der Therapie sind unterschiedlich und richten sich
je nach der individuellen Problematik. Sie reichen von Gesprächen bis Übungen
und bei jüngeren Kindern auch das Spiel. Die Grundlage einer erfolgreichen
Psychotherapie ist immer eine stabile und gute therapeutische Beziehung.

Kosten

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da die Praxis
eine von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zugelassene Praxis ist.
Durch meine Approbation erfülle ich ebenso die Voraussetzung, mit privaten
Krankenkassen abzurechnen. Die Kostenübernahme ist bei privaten Krankenkassen
abhängig vom Versicherungsvertrag. In den meisten Fällen wird sie aber übernommen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Bedingungen.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dies ist
notwendig, wenn Sie 21 Jahre und älter sind, aber zu mir in die Therapie kommen
möchten, oder wenn Sie nicht möchten, dass ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer
Krankenkasse gestellt wird. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP).