Individuelle Leistungen

Nicht alle Leistungen, die sich PatientInnen wünschten und ärztlich oder therapeutisch auch
empfehlenswert sind dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch
sind viele therapeutisch sinnvoll oder zumindest vertretbar. Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle
Gesundheitsleistungen (IGEL) gegeben.
Ich biete folgende Leistungen als IGEL an:

  • Durchführung von Leistungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitstests
  • Psychotherapie von Personen ab 21 Jahren (auch als Video- Therapie möglich)
  • Durchführung von Tests zur Diagnostik von AD(H)S bei Erwachsenen (ab 21 Jahren)
  • Paar,- und Familienberatung

Ob ein Patient eine dieser IGEL-Leistungen in Anspruch nimmt, muss er selbst entscheiden.
Es handelt sich dabei um reine Privatleistungen, die selbst bezahlt werden müssen. Der Vorteil
dieser Privatleistung ist das möglicherweise festgestellte Diagnosen nicht in der Krankenakte
gespeichert werden und deshalb negative Konsequenzen vermieden werden können. Eine
Intelligenzdiagnostik kann wertvolle Einblicke in die individuellen kognitiven Fähigkeiten
geben. Ob zur Unterstützung bei der Schulwahl, beim Überspringen einer Klassenstufe, zur
Berufs- oder Studienorientierung oder zur Abklärung einer möglichen Hochbegabung – Sie
erhalten ein differenziertes Bild persönlicher Stärken und Entwicklungsbereiche.
Ihr Nutzen: Die Ergebnisse helfen dabei, das individuelle Lern- und Leistungspotenzial besser
einzuschätzen. Dadurch können mögliche Über- oder Unterforderungen frühzeitig erkannt
und passende Fördermöglichkeiten abgeleitet werden.


Die Kosten für eine IGEL – Leistung darf die Therapeutin jedoch nicht willkürlich festsetzen,
sondern die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
bzw. Psychotherapeuten (GOP). Sollte es für eine der in der IGEL-Liste aufgeführten
Leistungen keine GOÄ/GOP-Ziffer geben, orientiert sich die Therapeutin bei der Abrechnung
an anderen Gebührenordnungs-Ziffern, die vergleichbare Leistungen festlegen.